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Was wenn der Ernstfall eintritt?

Dienstag, März 27th, 2012

Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist zum Beispiel durch einen Unfall nicht ansprechbar oder fällt ins Koma. Die weitläufige Meinung in Familien ist, dass sich der andere Partner kümmert. Dies kann ohne die entsprechenden Vollmachten böse enden. In solchen Fällen wird meist ein Betreuer vom Gericht eingesetzt, mit der Folge, dass das Vermögen geteilt wird und selbst bei medizinischen Entscheidungen der Partner außen vor bleibt. Ansehen…