Archive for the ‘Steuern’ Category

Aufbewahrung privater Unterlagen

Donnerstag, April 4th, 2013

Bei Unternehmen und Selbständigen kennt man es: Unterlagen müssen mindestens eine bestimmte Frist aufbewahrt werden. Wie sieht es jedoch bei privaten Unterlagen für Steuererklärung, Gewährleistung und Kontoauszügen aus? Weiterlesen…

Beitragsrückerstattungen aus Krankenversicherung nicht gegenrechnen

Donnerstag, Juni 30th, 2011

Krankenkassenbeiträge sind seit 2010 steuerlich besser absetzbar. Steuerzahler, denen im vergangenen Jahr Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 gutgeschrieben wurden, könnten hier jedoch Probleme bekommen. Weiterlesen…

 

Lachnummer Weckselkennzeichen

Freitag, Mai 13th, 2011

Die Freude vieler Autofahrer war groß, als das Bundesverkehrsministerium ankündigte, ernsthaft über die Einführung des Wechselkennzeichens nachdenken zu wollen. Kein Wunder, schließlich kann ein solches Kfz-Kennzeichen mehrere Vorteile mit sich bringen. In Ländern wie Österreich oder die Schweiz erfreuen sich Wechselkennzeichen schon seit Längerem einer großen Beliebtheit.

Jedoch dauerte es nicht lange bis es zur ersten Enttäuschung kam. Schnell wurde klar, dass die Einführung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als ursprünglich vom Bundesverkehrsministerium kommuniziert wurde. Mehrfach verzögerte sich das Vorhaben – eine Einführung war ursprünglich für das Jahr 2010 angedacht. Wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt, wird sich die Wechselkennzeicheneinführung nochmals verzögern. Sie soll frühestens im nächsten Jahr erfolgen.

Das ist aber nicht die einzige Enttäuschung: Aus dem Beitrag der Zeitung geht ebenso hervor, dass der große Steuervorteil, den sich zahlreiche Fahrzeughalter erhofft haben, ausbleiben wird. Ursprünglich sollte die Kfz-Steuer lediglich ein einziges Mal entrichtet werden müssen, um das Wechselkennzeichen an bis zu drei Fahrzeugen nutzen zu können. Allerdings schaltete sich das Bundesfinanzministerium ein und forderte eine grundlegende Änderung: Für jedes Fahrzeug, das in Verbindung mit dem Wechselkennzeichen genutzt wird, hat die Entrichtung der Kfz-Steuer zu erfolgen.

Die Vorteile sind damit enorm zusammengeschrumpft. Im Grunde kann die Beantragung des Wechselkennzeichens jetzt nur noch einen einzigen Vorteil mit sich bringen: Es muss lediglich eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, um mehrere Fahrzeuge nutzen zu können. So gesehen lässt sich immer noch eine Ersparnis erzielen. Allerdings wäre der finanzielle Vorteil deutlich größer gewesen, hätte man zusätzlich am Vorteil bei der Kfz-Steuer festgehalten.