Urteil zu Zwangskontoauszügen rechtskräftig

Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, können Kunden der Deutschen Bank ab sofort zurückverlangen. Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig, die strittige Klausel damit unwirksam. Unterstützung finden betroffene Kunden bei den Verbraucherzentralen der Länder, die einen Musterbrief bereithalten. Der vzbv hat das Urteil zum Anlass genommen, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute ebenfalls zu überprüfen.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10)

 

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